FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen.

Vorbereitung

Was sind die Voraussetzungen für die Bewirtschaftung?

Für die Bewirtschaftung der Grundstücke setzen wir installierte und gültige gerichtliche Parkverbote voraus.

Wie ist das Vorgehen für eine Zusammenarbeit?

Zuerst möchten wir Ihr Problem verstehen um herauszufinden, wie wir Sie optimal unterstützen können. Das funktioniert am einfachsten über einen unverbindlichen Kennenlern-Termin.

Ist die Ausganglage geklärt, zeigen wir Ihnen gerne in einer Demo unser Betreiberportal und die Kontroll-App.

Für die Angebotserstellung benötigen wir weitere Informationen wie die Anzahl der Grundstücke und Parkfelder und wo sich diese befinden.

Bei der gemeinsamen Besichtigung der Grundstücke, prüfen wir die Signalisation und erfahren die lokalen Gegebenheiten. Basierend darauf, erstellen wir für jedes Grundstück die Dokumentation.

Damit sind alle Vorbereitungen abgeschlossen.

Was zeichnet parkix aus?

Wir setzen auf eine nachhaltige und langjährige Zusammenarbeit. Deshalb nehmen wir uns Zeit, um Ihre Probleme zu verstehen und gemeinsam geeignete Massnahmen zu definieren.

Aufgrund unserer durchgängig digitalen Prozesse haben wir die Möglichkeit flexibel auf Ihre Veränderungen zu reagieren. Dabei behalten Sie im Betreiberportal stets den Überblick und können jederzeit wichtige Informationen einsehen.

Ausserdem bieten wir mit unserem Produkt parkbewilligung.ch die perfekte Ergänzung für die komplette Abwicklung von digitalen Parkbewilligungen für das Dauerparkieren.

Kontrollen

Kann ich bestimmte Grundstücke von den Kontrollen ausschliessen?

Ja, das ist ganz einfach möglich. Im Betreiberportal haben Sie die Möglichkeit für den gewünschten Zeitraum eine Sperrzeit auf den betroffenden Grundstücken zu erfassen.

Dadurch werden Kontrollen mit der App während der definierten Zeit automatisch unterbunden. Alternativ können Sie die Kontrollen auch zulassen und eine zusätzliche Information an das Kontrollpersonal mitteilen.

Wie funktioniert die Kontrolle bei Bezahlung mit Twint / EasyPark / Parkingpay?

Wir sind begeistert von den modernen Zahlungsmethoden und stellen bei Kontrollen sicher, dass die Zahlungen an den Automaten und über digitale Kanäle berücksichtigt werden.

Durch den Scan des Kennzeichens können wir auch die über Twint, EasyPark oder Parkingpay getätigten Zahlungen, resp. Parkvorgänge prüfen.

Wie kann ich Berechtigten das Parkieren erlauben?

Das funktioniert am einfachsten über digitale Parkbewilligungen.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass herkömmliche Parkkarten viele Nachteile haben (aufwändige administrative Bestell- und Verlängerungsprozesse, vergessene Parkkarten, relevante Informationen sind nicht lesbar, etc.) und immer mehr Bezüger mit unterschiedlichen Fahrzeugen unterwegs sind. Dies erfordert eine flexible Lösung.

Mit parkbewilligung.ch, haben wir eine Möglichkeit geschaffen, unkompliziert Parkbewilligungen anzubieten und zu verwalten.

Umtriebs­entschädigungen

Was ist eine Umtriebsentschädigung?

Mit einer Umtriebsentschädigung können Verstösse gegen gerichtliche Verbot unkompliziert abgewickelt werden.

Mit dem Ausstellen einer Umtriebsentschädigung wird dem Falschparker die Möglichkeit gegeben, die entstandenen Umtriebe aufgrund der Verbotswiderhandlung zu begleichen. Im Gegenzug wird darauf verzichtet, Strafantrag bei der zuständigen Behörde einzureichen, was mit deutlich höheren Kosten verbunden ist.

Wie sieht eine Umtriebsentschädigung aus?

Eine Umtriebsentschädigung ist keine Busse und unterscheidet sich daher grundsätzlich von einer solchen.

Unsere Umtriebsentschädigungen sind wetterfest und weisen den Falschparker auf den begangenen Verstoss hin.

Für weiterführende Informationen kann der vorhandene QR-Code gescannt, oder die aufgedruckte individuelle Webseitenadresse besucht werden. Darauf sind der genaue Zeitpunkt, der Ort und Beweisfotos des Kennzeichens ersichtlich. Es besteht auch die Möglichkeit den geforderten Betrag sofort per Kreditkarte zu begleichen. Wir beantworten zudem die häufigsten Fragen und ermöglichen es einfach eine Beschwerde einzureichen.

Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen Falschparkern zur Verfügung?

Die Umtriebsentschädigung kann mittels Einzahlungsschein oder einer Auswahl von digital Zahlungsmitteln wie Twint, Kreditkarte, PostFinace, etc. beglichen werden. Eine Überweisung per E-Banking vom Typ QR-Einzahlungsschein ist natürlich auch möglich.

 

Beschwerden

Warum werden Beschwerden nur schriftlich bearbeitet?

Um Beschwerden umfassend und sachlich zu überprüfen, ist eine Entgegennahme per Telefon nicht sachdienlich.

Mit der individuellen Informationswebseite die für jede ausgestellte Umtriebsentschädigung vom Falschparker eingesehen werden kann, stehen detaillierte Informationen zur Übertretung zur Verfügung. Es werden Antworten auf die häufigsten Fragen gegeben und die Umtriebsentschädigung kann unkompliziert mit Kreditkarte beglichen werden.

Gemeinde Horw
Mobimo
Wincasa
HSLU

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier…