FAQ – Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen.
Vorbereitung
Was sind die Voraussetzungen für die Bewirtschaftung?
Wie ist das Vorgehen für eine Zusammenarbeit?
Ist die Ausganglage geklärt, zeigen wir Ihnen gerne in einer Demo unser Betreiberportal und die Kontroll-App.
Für die Angebotserstellung benötigen wir weitere Informationen wie die Anzahl der Grundstücke und Parkfelder und wo sich diese befinden.
Bei der gemeinsamen Besichtigung der Grundstücke, prüfen wir die Signalisation und erfahren die lokalen Gegebenheiten. Basierend darauf, erstellen wir für jedes Grundstück die Dokumentation.
Damit sind alle Vorbereitungen abgeschlossen.
Was zeichnet parkix aus?
Aufgrund unserer durchgängig digitalen Prozesse haben wir die Möglichkeit flexibel auf Ihre Veränderungen zu reagieren. Dabei behalten Sie im Betreiberportal stets den Überblick und können jederzeit wichtige Informationen einsehen.
Ausserdem bieten wir mit unserem Produkt parkbewilligung.ch die perfekte Ergänzung für die komplette Abwicklung von digitalen Parkbewilligungen für das Dauerparkieren.
Kontrollen
Kann ich bestimmte Grundstücke von den Kontrollen ausschliessen?
Dadurch werden Kontrollen mit der App während der definierten Zeit automatisch unterbunden. Alternativ können Sie die Kontrollen auch zulassen und eine zusätzliche Information an das Kontrollpersonal mitteilen.
Wie funktioniert die Kontrolle bei Bezahlung mit Twint / EasyPark / Parkingpay?
Durch den Scan des Kennzeichens können wir auch die über Twint, EasyPark oder Parkingpay getätigten Zahlungen, resp. Parkvorgänge prüfen.
Wie kann ich Berechtigten das Parkieren erlauben?
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass herkömmliche Parkkarten viele Nachteile haben (aufwändige administrative Bestell- und Verlängerungsprozesse, vergessene Parkkarten, relevante Informationen sind nicht lesbar, etc.) und immer mehr Bezüger mit unterschiedlichen Fahrzeugen unterwegs sind. Dies erfordert eine flexible Lösung.
Mit parkbewilligung.ch, haben wir eine Möglichkeit geschaffen, unkompliziert Parkbewilligungen anzubieten und zu verwalten.
Umtriebsentschädigungen
Was ist eine Umtriebsentschädigung?
Mit dem Ausstellen einer Umtriebsentschädigung wird dem Falschparker die Möglichkeit gegeben, die entstandenen Umtriebe aufgrund der Verbotswiderhandlung zu begleichen. Im Gegenzug wird darauf verzichtet, Strafantrag bei der zuständigen Behörde einzureichen, was mit deutlich höheren Kosten verbunden ist.
Wie sieht eine Umtriebsentschädigung aus?
Unsere Umtriebsentschädigungen sind wetterfest und weisen den Falschparker auf den begangenen Verstoss hin.
Für weiterführende Informationen kann der vorhandene QR-Code gescannt, oder die aufgedruckte individuelle Webseitenadresse besucht werden. Darauf sind der genaue Zeitpunkt, der Ort und Beweisfotos des Kennzeichens ersichtlich. Es besteht auch die Möglichkeit den geforderten Betrag sofort per Kreditkarte zu begleichen. Wir beantworten zudem die häufigsten Fragen und ermöglichen es einfach eine Beschwerde einzureichen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen Falschparkern zur Verfügung?
Beschwerden
Warum werden Beschwerden nur schriftlich bearbeitet?
Mit der individuellen Informationswebseite die für jede ausgestellte Umtriebsentschädigung vom Falschparker eingesehen werden kann, stehen detaillierte Informationen zur Übertretung zur Verfügung. Es werden Antworten auf die häufigsten Fragen gegeben und die Umtriebsentschädigung kann unkompliziert mit Kreditkarte beglichen werden.




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Die Gemeinde Emmen stellt künftig digitale Parkbewilligungen aus. Lesen Sie wie der Wechsel zu parkbewilligung.ch in weniger als einem Monat erfolgte.
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