
Die Umtriebsentschädigung ist eine Schadenersatzform in der Schweiz, die bei der unrechtmässigen Nutzung von Privatgrundstücken, wie etwa Falschparken auf Privatparkplätzen, Anwendung findet. Sie deckt den Aufwand des Geschädigten zur Durchsetzung seiner Rechte.
Nachfolgend finden Falschparkierende weitere Informationen zum Thema Umtriebsentschädigung.
1. Was ist eine Umtriebsentschädigung
Umtriebsentschädigungen werden oft als Busse, oder Privatbusse bezeichnet, obwohl dies nicht ganz korrekt ist, denn Bussen dürfen grundsätzlich nur durch die Polizei ausgestellt werden. Mehr dazu im nächsten Kapitel.
Die Umtriebsentschädigung ist eine Schadenersatzform in der Schweiz, die bei der unrechtmässigen Nutzung von Privatgrundstücken, wie etwa Falschparken auf Privatparkplätzen, Anwendung findet. Sie deckt den Aufwand des Geschädigten zur Durchsetzung seiner Rechte.
Vereinfacht gesagt kann mit einer Umtriebsentschädigung ein Verstoss gegen ein gerichtliches Verbot, z.B. ein Parkverbot, unkompliziert abgewickelt werden.
Unkompliziert deshalb, weil mit der Zahlung der Umtriebsentschädigung die Eigentümerin in der Regel darauf verzichtet, den Verstoss bei der zuständigen Behörde (Staatsanwaltschaft, Polizei) zur Anzeige zu bringen.
1.1 Worin liegt der Unterschied zu einer Ordnungsbusse?
Auf öffentlichen Verkehrsflächen ist es grundsätzlich Aufgabe der Polizei, Falschparker zu büssen. Dies geschieht nach der Ordnungsbussenverordnung und führt entsprechend zu einer Ordnungsbusse.
Auf nicht öffentlichen Verkehrsflächen wie Privatparkplätzen gelten die Regeln des Strassenverkehrsgesetzes nicht. Darum kann die Polizei nicht tätig werden und darf beispielsweise keine Ordnungsbusse verteilen. (Was tun, wenn fremde Autos Ihren Privatparkplatz besetzen?)
Dafür kann die Eigentümerin eine Umtriebsentschädigung ausstellen, welche Ihren Aufwand deckt, die Rechte durchzusetzen.
2. Wer darf mir eine Umtriebsentschädigung ausstellen, wie hoch darf diese sein?
Die Umtriebsentschädigung wird in der Regel von bevollmächtigten Dritten, wie z.B. parkix, ausgestellt und eingefordert. Auch die Eigentümerin oder der Mieter eines Grundstücks, die durch das unrechtmässige Parken eines Fahrzeugs auf ihrem Eigentum geschädigt wurden, können eine Umtriebsentschädigung einfordern.
Die Höhe der Umtriebsentschädigung steht in keine Zusammenhang mit der Höhe von Ordnungsbussen.
Im Entscheid 6B_192/2014 hat das Schweizerische Bundesgericht beispielsweise eine Umtriebsentschädigung von 52 Franken als angemessen erachtet.
4. Wie kann ich dagegen wehren?
Als erstes sollten Sie prüfen, ob die Forderung der Umtriebsentschädigung denn nicht gerechtfertigt ist. Wir stellen immer wieder fest, dass die Signalisation durch Parkierende nicht beachtet werden und leichtsinnig widerrechtlich parkiert wird, was zu grossem Ärger bei den Betroffenen führt.
Folgende Punkte sollten Sie prüfen:
- Sind Sie sich sicher, dass Sie Ihr Fahrzeug am betroffenen Ort parkieren dürfen?
- Handelt es sich bei der Umtriebsentschädigung tatsächlich um Ihr Fahrzeug?
Bei Parkuhren mit Eingabe des Kennzeichens, resp. bei Bezahlung mit einer App:
- Haben Sie die Parkgebühr für das Kennzeichen des parkierten Fahrzeuges bezahlt?
- Haben Sie die Zone gewählt, auf der Ihr Fahrzeug parkiert hat?
Bei älteren Parkuhren:
- Wenn kein Ticket im Auto hinterlegt werden muss, haben Sie die Parkplatznummer auf der Ihr Fahrzeug parkiert an der Parkuhr registriert?
- Falls notwendig, haben Sie das Ticket hinter der Frontscheibe im Fahrzeug hinterlegt?
- Wurde das Münz akzeptiert und der Parkvorgang an der Parkuhr bestätigt?
Beachten Sie, dass es grundsätzlich in der Verantwortung des Parkierenden ist, die zur Verfügung gestellten Möglichkeiten für die Benutzung eines Parkplatzes korrekt zu bedienen.
Wenn Sie die oben genannten Punkte geprüft haben und sich sicher sind, dass Sie Ihr Fahrzeug korrekt parkiert haben, finden Sie auf der Umtriebsentschädigung Anweisungen wie Sie Vorgehen sollen und wo Sie sich beschweren können.
Für eine sachliche und umfassende Prüfung Ihrer Beschwerde ist es notwendig, dass Sie alle Belege mitsenden, die Ihren Standpunkt ausführen.
Weitere Fragen zur Umtriebsentschädigung?
Dann schauen Sie sich unsere Antworten auf die häufigsten Fragen in unserem Kundendienst an.
5. Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Wenn die Umtriebsentschädigung nicht fristgerecht bezahlt wird, laufen Sie Gefahr, dass das Falschparkieren zur Anzeige gebracht wird. Dann drohen Ihnen bis zu 2000 Franken Busse und die Verfahrenskosten.